Die Genossenkorporation Ennetbürgen

Die Genossenkorporation Ennetbürgen ist eine von 15 Ürten- und Genossenkorporationen von Nidwalden, welche alle privatrechtlich organisiert sind.

Die Hauptaufgabe der Nidwaldner Korporationen gemäss Korporationsgesetz ist, das Korporationsvermögen im gegenwärtigen und zukünftigen Interesse ihrer Bürger zu erhalten, zu verwalten und zu nutzen. Die Güter sind ungeschmälert den Nachfahren zu übergeben.

  • Gesetze

    Die gesetzlichen Grundlagen der Korporation sind im Grundgesetz der Genossenkorporation Ennetbürgen festgehalten. 
    Grundgesetz herunterladen

     

    Zahlen und Fakten

    480
    stimm- und wahlberechtigte Genossenbürger/-innen
    308
    ha Bodenbesitz im Gemeindegebiet von Ennetbürgen

    Stimm- und Wahlberechtigte (Stand 2024) 

    480 stimm- und wahlberechtigte Genossenbürger/-innen

    Bodenbesitz im Gemeindegebiet Ennetbürgen

    Total: 308,1 ha auf 90 Parzellen

    Landwirtschaftsbetriebe 

    1 Betrieb: Etschenried in Ennetbürgen, 19,5 ha

    Alpen

    • Hüettleren (am Buochserhorn)
    • Ochsenweidli (am Buochserhorn)
    • Unter Ochsenweid (am Buochserhorn)
    • Ober Ochsenweid (am Buochserhorn)
    • Wissifluh (Dallenwil / Wolfenschiessen)
    • Hüttenrecht der Unterst-Hütte (am Niederbauen)

    Wald

    Total: 126 ha Waldflächen

    • 35 ha Herdern, Ennetbürgen (Schutzwald)
    • 60 ha Nas, Ennetbürgen (Naturwaldreservat)
    • 9,8 ha Unter und Ober Ochsenweid, Oberdorf (Alpwald)
    • 3,4 ha Ochsenweidli, Oberdorf (Alpwald)
    • 12,5 ha Hüettleren, Oberdorf (Alpwald)
    • 5,8 ha Wissifluh, Dallenwil und Wolfenschiessen (Alpwald)

    Wohnhäuser

    9 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 78 Wohnungen. 
    26 Wohnungen stehen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger als «Wohnen im Alter» zur Verfügung.

    Vergebene Baurechte «Wohnen»

    53 Ein- und Mehrfamilienhäuser

    Gewerbegebäude

    1 eigenes Gewerbegebäude (vermietet)

    Vergebene Baurechte «Industrie / Gewerbe»

    23 Gebäude 

    Besonderheiten

    Zurverfügungstellung von Landflächen für die Politische Gemeinde (Gemeindehaus, Alterszentrum, Friedhof, Seeplätzli) und die Schulgemeinde (Sportplatz)

    Leistungen im Bereich Sport

    13 500 m2 Landfläche für Sportplätze bei der Schule zur Verfügung gestellt

    Leistungen im Bereich Tourismus

    • Unterhalt von 8 km Waldstrassen für Biker und Wanderer
    • Öffentlicher Seezugang für die Bevölkerung zum Seeplätzli
    • Aktionärin bei den Bergbahnen Beckenried-Emmetten AG und der Luftseilbahn Emmetten-Niederbauen AG

    Leistungen im Bereich Schutzwald und Hochwasserschutz

    • Pflege von 35 ha Schutzwald (Herdern)
    • Naturwaldreservat Naswald (60 ha)
    • Hochwasserschutzprogramm Scheidgraben

    Leistungen im Bereich Energie

    • Eigenes Fernwärmenetz in Ennetbürgen mit einer Wärmeleistung von aktuell > 2'500 kW, sowie aktuell rund 1.5 MW freier Kapazität.
    • Es sind rund 95 Objekte und damit 396 Wohnungen und 35 Gewerberäume angeschlossen.
    • Die Produktion der über 2.5 MW Wärmeenergie leistet das Heizwerk der Korporation Stans.
    • Der Jahresverbrauch beträgt 4'800'000 kWh Wärme. Dies als Ersatz von ca. 500'000 Liter Heizöl.
      (Stand: Oktober 2022)

    Besitz einer Solaranlage für 22 000 kWh Strom für den Eigenverbrauch im Wohn- und Geschäftshaus an der Buochserstrasse 1a.

    Leistungen im Bereich Kultur

    Der Objekte des Skulpturenparks Ennetbürgen stehen auf den Parzellen der Genossenkorporation Ennetbürgen.

  • Entstehung der Korporation Ennetbürgen

    Die Geschichte der Nidwaldner Ürten- und Genossenkorporationen reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück und ist deshalb älter als die Entstehung der einzelnen Gemeinden im Kanton.

    Nachhaltigkeit ist tief verankert. Wir denken nicht in Quartalen und Legislaturperioden, sondern in Jahrhunderten. Wir tragen Sorge zu unserem Boden, weil er das Wichtigste ist, was wir haben. Auf ihm stehen unsere Wälder und unsere Häuser, wir bewirtschaften ihn, er ernährt uns und sichert unser Überleben. Das war vor 900 Jahren der Grund, warum sich unsere Vorfahren zusammengetan und sich organisiert haben. Heute ist das natürlich alles etwas entspannter. Wir haben Internet und Flugzeuge, Einkaufscenter und einen Staat, der zu uns schaut. Und die Korporationen sind über die Jahrhunderte von bäuerlichen Selbstversorgern zu wirtschaftlich denkenden Unternehmern herangewachsen. Doch der Wert des Bodens bleibt. Deshalb tragen wir immer noch Sorge zu ihm. Und zu den Menschen, die ihn in vielfältiger Weise nutzen, auch wenn sie nicht Bürgerinnen oder Bürger einer Korporation sind. Wir erfüllen Aufgaben für die Allgemeinheit und helfen mit, die Gesellschaft zu gestalten. Wir gehen mit der Zeit. Und wir bleiben zurückhaltend, wenn es darum geht, Boden zu überbauen. Trotzdem unterstützen wir neben der Land- und Forstwirtschaft auch Institutionen, Private und Gewerbler, damit sich Nidwalden gesund entwickeln kann. Damit unsere Kindeskinder und deren Kindeskinder genauso viel Freude an unserem Kanton haben wie wir.

    Unsere Geschichte

    Frühzeit, bis 1000

    Wenige Bauern siedeln im Tal und nomadisierende Hirten ziehen in den höheren Lagen umher. Königreiche und Fürstentümer entstehen und mit ihnen das Lehensystem: Die Ländereien gehören mitsamt den darauf lebenden Menschen häufig den Königen oder Fürsten. Es gibt zwar vereinzelt Bauern, die den Boden, den sie bewirtschaften, auch selber besitzen. Aber weite Teile der Wälder und Wiesen sind noch nicht erschlossen und werden frei genutzt.

    12. Jahrhundert

    Einerseits werden auch Klöster und Stifte zunehmend zu Grundbesitzern wie diejenigen in Muri (gegründet 1027), Beromünster (1036) oder Engelberg (1120). Sie ziehen bei den Bauern die Zinsen ein. Anderseits ist das Lehensystem vertikal organisiert: Der König oder Lehensherr befiehlt nach unten, die Bauern als unterste Stufe dieser «Befehlskette» haben wenig Rechte. Das passt nicht allen Bauern. Aus politischen Gründen sieht sich auch die Kirche zunehmend nicht mehr als Teil dieses Systems. Die Lösung des Konflikts: 1080 bringt der Jurist Irnerius von Bologna das Recht der alten Römer zur Diskussion. Kirchliche Juristen entwickeln diese Rechtsordnung weiter, indem sie das vertikal organisierte Lehensrecht um eine horizontale Komponente erweitern. Dass sich nämlich mehrere Personen zu einer Körperschaft zusammenschliessen können und sich «horizontal», also auf gleicher Stufe, organisieren. Diese Körperschaft wird rechtlich wie eine Einzelperson gehandhabt.

    1160 definiert das Kloster Muri als Besitzerin der Ländereien im heutigen Nidwalden mit der «Acta Murensia» erstmals eine überlieferte Alp-Ordnung und fördert damit indirekt die Entstehung von frühgenossenschaftlichen Gemeinschaften. Um 1180 wird Luzern zur Stadt.

    Derweil wachsen einzelne Dörfer und werden zu Städten. Weil deren Einwohner selber kaum Ackerbau oder Viehzucht betreiben, wird es für die Bauern auf dem Land zunehmend attraktiv, den Städtern Nahrung zu verkaufen. Entsprechend gewinnt der Boden als Produktionsgrundlage an Wert und Interesse. Dafür wollen sich die Bauern, wie in der Gegend des heutigen Buochs, selber organisieren. So bilden sich frühe Formen genossenschaftlicher Organisationen heraus: Erstmals schliessen sich Bauern zusammen und fangen an, Wälder, Wiesen, Äcker und Alpen gemeinsam zu bewirtschaften. Diese Gemeinschaften berufen sich auf das römisch-kirchliche Recht und fordern gegenüber der Obrigkeit mehr Rechte ein. Die Gründung einer solchen Gemeinschaft wird mit einem Eid beschworen.

    Nach und nach bilden sich neue Alpgenossenschaften

    13. Jahrhundert

    Nach und nach bilden sich neue Alpgenossenschaften und Korporationen heraus: Sie erwerben bei ihren Lehensherren gegen Zins das Recht, Grund und Boden eigenständig und gemeinschaftlich zu bewirtschaften. Sie organisieren sich, indem sie eigene Räte bilden und deren Mitglieder selber bestimmen. Räumlich betrachtet, entstehen solche Genossenschaften meist dort, wo von der Kirche bereits Kirchensprengel (Pfarreien) definiert wurden, die Vorläufer der heutigen Kirchgemeinden.

    Bald kaufen die Korporationen Alpen und Böden von ihren Lehensherren ab und werden selber zu Grundbesitzern. Der Besitz definiert sich innerhalb der Korporation gemeinschaftlich: Alles gehört allen.

    14. Jahrhundert

    Die Korporationen beginnen, ihr Gemeinschaftsland klarer nach Nutzungsarten zu definieren und dessen Bewirtschaftung strenger zu organisieren. Nach und nach unterteilen sich die Gross-Korporationen Stans, Buochs und Engelbergertal in kleinere Einheiten. Warum, darüber sind sich die Historiker uneins. Die eine Theorie besagt: Weil sich die Pfarrgemeinden ebenfalls in kleinere Einheiten aufgeteilt haben. Die andere Theorie meint: Weil Korporationen immer wieder Land dazukauften, wurde dessen Verwaltung immer komplizierter, und da man die Nutzungsregelungen unkompliziert halten wollte, teilte man die Korporationen in kleinere Einheiten. Manchmal waren auch einfach Streitigkeiten der Grund. Mit dem zunehmenden Einfluss kommen auch politische Rechte dazu, weshalb sich zwei Korporationsarten herausbilden: die politischen und die ökonomischen Korporationen. Die Mitglieder der politischen Korporation sind zum Beispiel für die Landratswahlen zuständig, diejenigen der ökonomischen Korporation haben die Nutzungsrechte. Oft sind Bauern in beiden Korporationen Mitglied, in Hergiswil sind beide Genossenschaften sogar deckungsgleich.

    Ab 1500

    Die Bevölkerung wächst, die Landressourcen werden knapper. Korporationen beginnen, sich gegenüber Neuzuzügern abzugrenzen, auch gegenüber jenen aus anderen Nidwaldner Gemeinden: Neuzuzüger müssen sich Nutzungsrechte und Stimmrechte teuer erkaufen. 1600 kostet das in Stans

    450 Gulden, was einem kleinen Vermögen gleichkommt. 1641 beschliesst die Genossenkorporation Stans, dass nur die alteingesessenen Genossenschafter Stimm- und Wahlrecht haben. Andere Korporationen beschliessen das ebenfalls. 1695 beschliesst die Genossenkorporation Stans, dass keine neuen Genossenschafter aufgenommen werden dürfen. Von da an gibt es eine Trennung zwischen den Genossenschaftern und den «Dorfleuten » (Beisässen). Letztere dürfen sich weder zu Dorf-Vorstehern noch zu Landräten wählen lassen. Somit werden die Korporationen zur «alleinherrschenden Klasse» in den Gemeinden und im Kanton.

    Die Helvetik, 1798–1803

    Napoleon erobert die Schweiz und bricht die Herrschaft der Korporationen: Er vereinheitlicht mit der sogenannten Kodifikation die lokalen Gesetzeswerke und bestimmt in der neuen Verfassung, dass alle Bürger die gleichen politischen Rechte und Pflichten haben. 1814 Die Rechtsgleichheit ist nicht nach dem Gusto der Korporationen. Die Nidwaldner Korporationen beschliessen in einer ausserordentlichen Versammlung in der Stanser Kirche, dass die alte Rechtslage von vor 1798 wiederhergestellt wird. Es entsteht eine rechtlich unklare Situation.

    1848–1850

    1848 wird die Schweiz, wie wir sie heute kennen, gegründet: Aus dem Staatenbund wird ein Bundesstaat – mit rechtlich garantierter Gleichheit der Bürger und Niederlassungsfreiheit. 1850 tritt die neue Kantonsverfassung in Kraft: Aus den politischen Korporationen werden politische Gemeinden, ursprünglich Bezirksgemeinden genannt. Zusätzlich werden das Schul- und das Armenwesen neu organisiert. Die ökonomischen Korporationen bleiben hingegen weiterhin bestehen. Als private Vereinigungen dürfen die ökonomischen Korporationen ihren Grund und Boden behalten und weiterexistieren. Das erklärt, warum die Korporationen bis heute Grossgrundbesitzer sind. Mit diesem Entscheid erhalten die Korporationen technisch gesehen den Status einer privatrechtlichen Organisation.

    1875

    Der Bezug des Korporationsnutzens wird ganz im Sinne der Nidwaldner Korporationen neu definiert und alle bestehenden Regelungen bezogen auf Korporationsangelegenheiten im «Gesetz betreffend die Korporationsnutzung » aufgenommen. Dieses Gesetz ist allerdings nicht umfassend, sondern eher ein Sammelsurium von Rechten und Pflichten mit Interpretationsspielraum.

    1992

    Das Korporationsrecht wird kodifiziert, also vereinheitlicht und präzisiert, auch deshalb, weil inzwischen das Frauenstimmrecht eingeführt wurde. Diesem kodifizierten Korporationsgesetz stimmen die Korporationsbürgerinnen und Korporationsbürger an der Korporationslandsgemeinde vom 26. April 1992 zu, womit es in Kraft tritt.

    Privat oder öffentlich?

    Sind die Genossen- und Ürtekorporationen privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Körperschaften? An dieser Frage scheiden sich die Geister seit Jahrzehnten. Fakt ist: Im Anschluss an die Gründung des Bundesstaates 1848 arbeiteten zahlreiche Kantone neue Kantonsverfassungen aus, die in den folgenden Jahren in Kraft traten. Dabei definierte Nidwalden seine Korporationen ausdrücklich als «ökonomische Privatgesellschaften». Das bestätigte der Bundesrat, als er die Kantonsverfassung prüfte: «Die Corporationen gehören nicht dem politischen Organismus des Landes an, sondern haben nur eine privatrechtliche Bedeutung. » Mit diesem Verständnis wurde die Verfassung von National- und Ständerat grösstenteils ratifiziert.

    Die Umwandlung der politischen Korporationen von 1850 in Bezirksgemeinden erklärt auch, warum die ökonomischen Korporationen bis heute «Korporationsgemeinde» genannt werden. Diese haben das verfassungsmässige Recht, sich selber zu organisieren, deshalb spricht man auch von einem «Korporationsgesetz». Dieses kantonale Gesetz gilt für alle Nidwaldner Korporationen. Jede Korporation hat zusätzlich ihr eigenes Grundgesetz, das dem Korporationsgesetz untergeordnet ist. Dieses wiederum verbleibt unter den Bestimmungen des kantonalen Rechts.

    Bis heute werden die Nidwaldner Genossen- und Ürtekorporationen im Nidwaldner Amtsblatt nicht im amtlichen, also öffentlich-rechtlichen Teil geführt. Sie sind auch nicht Teil der Staatsverwaltung, sondern handeln als private Körperschaften. Allerdings zeigen schweizweit gesehen mehrere Urteile des Bundesgerichts keine klare Trennung zwischen den beiden Rechtsformen. Entsprechend gibt es verschiedene Formen, je nach historischem Herkommen und Funktion. So hat man zum Beispiel in Uri mit der Totalrevision der Kantonsverfassung 1888 die Urner Korporationsgemeinden ausdrücklich zu öffentlich-rechtlichen Institutionen umgewidmet. Im Jahr 1968 verlieh auch Obwalden den meisten seiner Korporationen und Alpgenossenschaften den öffentlich-rechtlichen Status.

    Das passierte im Kanton Nidwalden nie. Deshalb verstehen sich die Nidwaldner Genossen- und Ürtekorporationen weiterhin als privatrechtliche Organisationen.

  • Stammgeschlechter

    Bemerkungen zur Geschlechterliste

    Bei der bisher benutzten Liste sind die Quellen der angegebenen Jahrzahlen weitgehend unbekannt. Wo es möglich war, wurden sie nach dem heutigen Wissensstand ergänzt.

    Was sagt uns der Begriff «Stamm»? Über alle alten Nidwaldner Geschlechter existiert ein sogenanntes Stammbuch. Es enthält alle Nachkommen eines bestimmten Stamm-Elternpaares. Ein Stammbuch reicht maximal bis etwa ins 16. Jahrhundert zurück. Es ist aber möglich, dass schon damals bei verschiedenen Trägern desselben Namens die verwandtschaftlichen Zusammenhänge nicht mehr bekannt waren. So wurden je die ältesten bekannten Vorfahren zu Stammeltern eines eigenen Stammes. Diese Stämme wurden zur Unterscheidung mit römischen Zahlen numeriert. Nicht alle Stämme eines Namens waren Bürger der gleichen Uerte. Ein typisches Beispiel liefert der Familienname Blättler. Den ersten Stamm bilden die Wolfenschiesser, den zweiten die Stanser, den dritten die Buochser, den vierten die Ennetbürger Blättler. Dazu kommen noch acht Hergiswiler Stämme! Im Gegensatz dazu stehen die Odermatt. Dieses weitaus grösste Geschlecht Nidwaldens lässt sich auf ein einziges Stammelternpaar zurückführen. Trotzdem wurden einzelne Abkömmlinge auch ausserhalb von Dallenwil Korporationsbürger, so beispielsweise in Buochs, Ennetbürgen und Stans. Man spricht dann etwa von der «Stanser-Linie».

    Weitere Informationen dazu sind im Wappenbuch vom Nidwaldner Staatsarchiv nachzulesen. 

     

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Achermann

    In Blau drei goldene Ähren auf grünem Dreiberg.

    Achermann

    III. und V. Stamm
    Erste Erwähnung: 1326
    Einbürgerung in Nidwalden: nicht erwähnt
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: nicht erwähnt

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Barmettler

    In Gold ein schwarzer, steigender Steinbock auf grünen Dreiberg.

    Barmettler

    I. Stamm (Stammort Buochs) 1636
    Erste Erwähnung: 1476
    Einbürgerung in Nidwalden: nicht erwähnt
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: nicht erwähnt

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Baumgartner

    In Gold ein grüner Baum auf grünem Garten, den ein schwarzer Lattenzaun umschliesst.

    Baumgartner

    (Stammort Buochs) 1643
    Erste Erwähnung: 1643
    Einbürgerung in Nidwalden: nicht erwähnt
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: 1757

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Blaettler

    In Rot ein silberner Winkel neben drei (1, 2) silbernen Plättchen.

    Blättler

    IV. Stamm (Stammort Hergiswil) 1314
    Erste Erwähnung: 1314
    Einbürgerung in Nidwalden: 1314
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: 1660

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Blum

    In Gold eine rote, tulpenähnliche Blume mit grünem Stängel auf grünem Dreiberg.

    Blum

    Erste Erwähnung: unbekannt
    Einbürgerung in Nidwalden: nicht erwähnt
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: 1684

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Buenter

    In Grün ein springender, natürlicher Hirsch.

    Bünter

    III. Stamm (Stammort Beckenried) 1371
    Erste Erwähnung: 1371
    Einbürgerung in Nidwalden: nicht erwähnt
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: 1675

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Ettlin

    In Rot zwei silberne gekreuzte Bundhaken, begleitet von zwei goldenen, sechszackigen Sternen.

    Ettlin

    (Stammort Kerns)
    Erste Erwähnung: unbekannt
    Einbürgerung in Nidwalden: nicht erwähnt
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: 1641

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Frank

    In Rot drei (1, 2) goldene Lilien.

    Frank

    Erste Erwähnung: 1518
    Einbürgerung in Nidwalden: 1538
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: nicht erwähnt

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Gabriel

    In Gold eine schwarze Axt.

    Gabriel

    (evtl. aus dem Valle Maggia/TI)
    Erste Erwähnung: 1599
    Einbürgerung in Nidwalden: 1613
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: 1670

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Hummel

    In Rot über grünem Dreiberg ein goldener, sechszackiger Stern, überhöht von einem goldenen, gestürzten Mond.

    Hummel

    (Stammort Dallenwil) 1408
    Erste Erwähnung: 1408
    Einbürgerung in Nidwalden: nicht erwähnt
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: 1618 (Buochs/Ennetbürgen)

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Huser

    In Blau auf einem grünen Schildfuss ein silbernes, rotbedachtes Haus, überhöht von einem goldenen, sechszackigen Stern.

    Huser

    I. Stamm (von Wädenswil/ZH)
    Erste Erwähnung: 1551 Tolerierte
    Einbürgerung in Nidwalden: 1631 
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: 1631

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Jann

    In Rot ein durchgehendes gelbes Andreaskreuz, über einem grünen Dreiberg, beseitet von zwei goldenen, sechszackigen Sternen, überhöht von einem goldenen, steigenden Mond.

    Jann

    (von Klosters/GR), Dorfleute zu Buochs 1626
    Erste Erwähnung: 1611 Taufe
    Einbürgerung in Nidwalden: 1612
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: vor 1712

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Risi

    In Gold auf einem grünem Dreiberg ein wachsender, natürlicher Wildmann mit geschultertem Tannenbaum.

    Risi

    (Stammort Buochs) 1402
    vermutlich von Mendrisio
    Erste Erwähnung: 1402
    Einbürgerung in Nidwalden: nicht erwähnt
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: 1782

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Schmitter

    In Blau ein natürlicher (grüner) Baum auf einem grünen Dreiberg, beseitet von zwei silbernen Ringen.

    Schmitter

    (von Sarnen)
    Erste Erwähnung: 1650
    Einbürgerung in Nidwalden: 1650
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: 1650

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Stulz

    In Blau auf grünem Dreiberg silbern ligierte Majuskeln S und T, beseitet von zwei goldenen Lilien und überhöht von einem goldenen, steigenden Mond und einem goldenen, sechszackigen Stern.

    Stulz

    Erste Erwähnung: 1400
    Einbürgerung in Nidwalden: nicht erwähnt
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: nicht erwähnt

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher von Holzen

    In Gold ein natürlicher Baumstrunk auf einem grünen Dreiberg.

    von Holzen

    (Stammort «Holzen» Ennetbürgen)
    Erste Erwähnung: 1366
    Einbürgerung in Nidwalden: nicht erwähnt
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: nicht erwähnt

    Korporation Ennetbuergen Genossenkorporation Geschichte Stammgeschltecher Zimmermann

    In Gold ein schwarzer, springender Steinbock mit einer silbernen Axt in den Vorläufen, auf einem grünen Dreiberg.

    Zimmermann

    I. und II. Stamm
    Erste Erwähnung: 1396
    Einbürgerung in Nidwalden: nicht erwähnt
    Korporationsbürger von Ennetbürgen: 1402 (Buochs/Ennetbürgen)

  • Die Aufgaben der Genossenkorporation Ennetbürgen

    Gemäss Kantonalem Korporationsgesetz ist unsere Hauptaufgabe das Korporationsvermögen in gegenwärtigen und zukünftigem Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, zu verwalten und zu nutzen. Die Güter sind ungeschmälert den Nachfahren zu übergeben.

    Die Korporation verwaltet Grund und Boden nachhaltig und denkt über Dekaden hinaus. Sie nutzt ihre Möglichkeiten und investiert langfristig. Sie ist ein verlässlicher Partner, unterstützt das einheimische Gewerbe und setzt sich für das Gemeinwohl ein.

    Das Leitbild der Genossenkorporation Ennetbürgen

    • nutzt und bewirtschaftet ihr Eigentum im Interesse und zum Wohle der gegenwärtigen und kommenden Genossenbürger*innen
    • verpflichtet sich einer nachhaltigen Bodenpolitik und geht mit der Ressource Kulturland achtsam um
    • unterhält die Alpwirtschaft als kulturelles Erbe und ökologisches Kapital für nächste Generationen
    • betreibt eine schonende und umweltgerechte Nutzung ihrer Wälder und stellt diese der Allgemeinheit als Naherholungsgebiet zur Verfügung
    • fördert die Wohn-, Lebens- und Erholungsqualität in Ennetbürgen
    • setzt sich ein für eine aktive Gemeinde indem sie das soziale, kulturelle und sportliche Leben unterstützt